Wärmepumpen-Förderung im Kanton Zürich

ℹ️ Hinweis: Die Förderbeiträge können sich ändern. Massgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des Gebäudeprogramms und des Kantons Zürich. Stand: 2026.

Bund und Kantone unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme über das Gebäudeprogramm. Für Zürcher Liegenschaften kommen kantonale Beiträge und steuerliche Abzüge hinzu.

Gebäudeprogramm – Beiträge von Bund und Kantonen

Das Gebäudeprogramm wird gemeinsam getragen und fördert den Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen:

Luft-Wasser Wärmepumpe (EFH)CHF 5'000 – 7'000
Erdwärmepumpe (EFH)CHF 8'000 – 11'000
Grosswärmepumpen (MFH, Gewerbe)Individuell, höhere Beiträge

Kantonale Zusatzförderung Zürich

Der Kanton Zürich ergänzt das Gebäudeprogramm mit eigenen Angeboten:

  • Beiträge für Erdsonden: Unterstützung bei der Bohrung
  • GEAK Plus: geförderte Gebäudeenergieberatung vor der Sanierung
  • Bonus bei Gesamtsanierung: höhere Beiträge bei Kombination mehrerer Massnahmen

Zuständig für die Abwicklung sind die kantonalen Energie-Fachstellen.

Steuerliche Vorteile

Investitionen in energetische Sanierungen können steuerlich geltend gemacht werden:

  • Abzug als Liegenschaftsunterhalt beim Ersatz einer bestehenden Heizung
  • Abzug als energiesparende Investition bei wertvermehrenden Massnahmen
  • Verteilung der Abzüge über mehrere Steuerperioden

Klären Sie Ihre individuelle Situation mit Ihrem Steuerberater.

So beantragen Sie die Förderung

  1. Vor der Installation: Förderantrag einreichen
  2. Zusage abwarten: mit der Installation erst nach der Zusage beginnen
  3. Nach der Installation: Abschlussdokumente einreichen
  4. Auszahlung: der Beitrag wird nach Prüfung überwiesen

Der vermittelte Fachbetrieb unterstützt Sie beim gesamten Förderprozess.

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