Wärmepumpen-Förderung im Kanton Zürich
ℹ️ Hinweis: Die Förderbeiträge können sich ändern. Massgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des Gebäudeprogramms und des Kantons Zürich. Stand: 2026.
Bund und Kantone unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme über das Gebäudeprogramm. Für Zürcher Liegenschaften kommen kantonale Beiträge und steuerliche Abzüge hinzu.
Gebäudeprogramm – Beiträge von Bund und Kantonen
Das Gebäudeprogramm wird gemeinsam getragen und fördert den Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen:
| Luft-Wasser Wärmepumpe (EFH) | CHF 5'000 – 7'000 |
| Erdwärmepumpe (EFH) | CHF 8'000 – 11'000 |
| Grosswärmepumpen (MFH, Gewerbe) | Individuell, höhere Beiträge |
Kantonale Zusatzförderung Zürich
Der Kanton Zürich ergänzt das Gebäudeprogramm mit eigenen Angeboten:
- Beiträge für Erdsonden: Unterstützung bei der Bohrung
- GEAK Plus: geförderte Gebäudeenergieberatung vor der Sanierung
- Bonus bei Gesamtsanierung: höhere Beiträge bei Kombination mehrerer Massnahmen
Zuständig für die Abwicklung sind die kantonalen Energie-Fachstellen.
Steuerliche Vorteile
Investitionen in energetische Sanierungen können steuerlich geltend gemacht werden:
- Abzug als Liegenschaftsunterhalt beim Ersatz einer bestehenden Heizung
- Abzug als energiesparende Investition bei wertvermehrenden Massnahmen
- Verteilung der Abzüge über mehrere Steuerperioden
Klären Sie Ihre individuelle Situation mit Ihrem Steuerberater.
So beantragen Sie die Förderung
- Vor der Installation: Förderantrag einreichen
- Zusage abwarten: mit der Installation erst nach der Zusage beginnen
- Nach der Installation: Abschlussdokumente einreichen
- Auszahlung: der Beitrag wird nach Prüfung überwiesen
Der vermittelte Fachbetrieb unterstützt Sie beim gesamten Förderprozess.
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